Ende 2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Damit wird die Rückgabe ihrer alten Elektronikgeräte – so auch ihrer Waschmaschine – vereinfacht. Ziel des Gesetzes ist vor allem weniger Altgeräte über den Hausmüll zu entsorgen und stattdessen umweltfreundlich zu beseitigen schließlich befinden sich darin häufig wertvolle und wiederverwertbare Stoffe wie Metalle. Mit der Novellierung sind Händler und Fachgeschäfte verpflichtet ihre alte Waschmaschine beim Kauf einer Neuen kostenfrei zurückzunehmen. Dies betrifft in gleichem Maße Online Shops. Zudem können sie ihre Waschmaschine kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Damit ist sichergestellt, dass ihre alte Waschmaschine fachgerecht entsorgt und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Dies ist auch der Grund dafür, dass Elektrogeräte mit einem speziellen Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgung ohne Neukauf
Wenn sie gerade keine neue Waschmaschine kaufen, haben sie dennoch die Möglichkeit sich von ihrem alten Stück kostengünstig zu entledigen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
1) Eine eher unkonventionelle Möglichkeit besteht darin, ihr Altgerät sofern noch funktionsfähig übers Internet beispielweise über Ebay zu verkaufen und eine Selbstabholung anzugeben. So schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe: es findet sich ggf. ein glücklicher neuer Besitzer und sie haben keine Aufwände bei der Entsorgung.
2) Sofern sie ein entsprechend großes Fahrzeug haben, können sie die Wachmaschine selbst zum örtlichen Recyclingshof bringen. Dies ist dann komplett kostenfrei. Nachteil: sie müssen das schwere Gerät mehrmals durch die Gegend heben.
3) Gegen eine kleine Gebühr holen die Wertstoffhöfe das Gerät auch bei Ihnen ab. Dazu müssen sie die Abholung auf der Website der Entsorgungsbetriebe anmelden. Zwischen Anmeldung und Abholung vergehen schon mal 3-4 Wochen. Berechnet wird die Abholung unterschiedlich. Bei der Stadt München kostet die Abholung pro erste angefangene Viertelstunde Ladezeit beispielweise 40 Euro. Falls sie es sich doch anders überlegen, sollten sie zudem die Abholung stornieren da für eine Leerfahrt ebenfalls eine Gebühr erhoben wird.
Entsorgung beim Kauf einer neuen Waschmaschine
Möchten sie sich jetzt oder auf absehbare Zeit ohnehin eine neue Waschmaschine anschaffen, ist die Entsorgung noch deutlich leichter. Durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Online Shops gezwungen beim Kauf eines neuen Gerätes ihr Altgerät kostenfrei zu entsorgen. Das ist vor allem praktisch da das Gerät auch an der Stelle abgeholt wird an der es heute steht – egal ob im fünften Stock oder im Keller.
Ganz kostenlos ist die Abholung dann jedoch doch nicht. Die Shops verlangen zwar offiziell für die Entsorgung nichts, berechnen allerdings eine Gebühr für die Abholung. Amazon verlangt hierfür 15 EURO, Media Markt 30 Euro.
Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein, damit ihr altes Gerät mitgenommen wird:
· Es können nur Geräte gleicher Art und Güte entsorgt werden d.h. kaufen sie eine Waschmaschine können sie nicht ihren alten Hometrainer mitnehmen lassen. Die alte Waschmaschine darf in ihrer Größe und im Gewicht nicht erheblich von der Neuen abweichen.
· Die Mitnahme Ihrer alten Waschmaschine erfolgt jedoch nur, sofern diese vom Strom- und Wassernetz abgetrennt und jegliches Wasser (auch aus dem Flusensieb) abgelassen ist.
· Wenn sie diese Voraussetzungen nicht einhalten, kann die Mitnahme verweigert werden